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SKIB - Schweizerische Koordinationskonferenz ICT und Bildung
 
Die EDK führt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem Staatsekretariat für Bildung und Forschung (SER) seit Herbst 2005 die Schweizerische Koordinationskonferenz ICT und Bildung (SKIB). Die SKIB koordiniert Strategie und Umsetzung von Bund und Kantonen bei der Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in Schule und Unterricht auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens. Die SKIB ersetzt die im Sommer 2000 geschaffene Task Force ICT und Bildung. Die damals aus aktuellem Anlass ins Leben gerufene Task Force wurde nun mit gleicher Zielsetzung in eine feste Struktur übergeführt. Die Geschäftsstelle der SKIB wird von der Schweizerischen Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen SFIB geführt.
 
Zusammensetzung
Die SKIB setzt sich zusammen aus:
 
Listedem Generalsekretär und einem weiteren Mitglied der Geschäftsleitung des Generalsekretariats der EDK
Listeje einem Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), des Staatsekretariats für Bildung und Forschung (SBF) und des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM)
Listeeiner Vertretung der Schweizerischen Universitätsrektorenkonferenz (CRUS) für den "Campus virtuel"
Listeje einem Mitglied der Geschäftsleitung des Dachverbands Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) und des Syndicat des enseignants romand (SER)
Listeeiner Vertretung des Dachverbandes ICT-Switzerland
 
Der Vorsitz obliegt dem Generalsekretär der EDK, die Stellvertretung dem Geschäftsleitungsmitglied des BBT. Sie bilden zusammen das Präsidium.
 
Aufgaben
Die Konferenz erarbeitet Strategie und Umsetzung von Bund und Kantonen bei der Integration der ICT in Schule und Unterricht auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens.

Das ist im Wesentlichen:
 
Listedie koordinierte Steuerung von Projekten gemeinsamen Interesses
Listedie Aufarbeitung und Evaluation zuhanden der politischen Entscheidungsorgane
 
Die SKIB kommt jährlich zu mindestens zwei Sitzungen zusammen. Die SKIB kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen.
 
 
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