Publikationen > ICT und Bildung in der Schweiz - Ausgabe 2007 > Web-Publikation > 1 | Integration der ICT und Medien in das Bildungswesen
1 | Integration der ICT und Medien in das Bildungswesen
 
Im föderalistisch strukturierten schweizerischen Bildungswesen liegt die Verantwortung für die obligatorische Schule, die allgemeinbildende Sekundarstufe II und die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen bei den Kantonen. Der Bund hat die Regelungskompetenz im Bereich der Berufsbildung. Die Revision der Bildungsartikel von 2006 in der Bundesverfassung auferlegt Bund und Kantonen die Pflicht zur Zusammenarbeit und die Aufgabe, den Hochschulbereich als Ganzes gemeinsam zu steuern. Zudem sind die Kantone verpflichtet, bestimmte Eckwerte des Bildungssystems gesamtschweizerisch zu regeln.

Koordination und Zusammenarbeit unter den Kantonen im Bildungswesen sind seit langer Zeit etabliert, sie geschehen einerseits über interkantonale Vereinbarungen ("hard law", mit dem Beitritt zu einer Vereinbarung verpflichtet sich ein Kanton, die darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten) und über Empfehlungen und Richtlinien ("soft law", z.B. Empfehlungen für bestimmte Bereiche). Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat mehrere solche Empfehlungen für den Bereich ICT und Medien erlassen und am 1. März 2007 ihre überarbeitete Strategie für diesen Bereich verabschiedet.

ICT und Medien ist zudem einer jener Bereiche, der auf eine langjährige Tradition der Zusammenarbeit zwischen Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
und Staatssekretariat für Bildung und Forschung), Kantonen (EDK) und weiteren Partnern zurückblicken kann. Der Schweizerischen Koordinationskonferenz ICT
und Bildung kommt die Aufgabe zu, die vielfältigen Aktivitäten zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.
 
1 | Integration der ICT und Medien in das Bildungswesen
download01_ICT und Bildung - Einleitung.pdf
96 KB /.pdf
 
 
nach oben  |  drucken  |  Kontakt